Die
Systemdienstleistungsverordnung vom
3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1734), die zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom
28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 6" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung" eingefügt.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „§ 29 und § 30" durch die Angabe „§ 49" ersetzt.
- 3.
- In § 3 wird die Angabe „§ 29 und § 30" durch die Angabe „§ 49" ersetzt.
- 4.
- In § 4 wird die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 6" ersetzt.
- 5.
- In § 5 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung" eingefügt.
- 6.
- In § 6 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 6 in Verbindung mit § 6 Nummer 2" durch die Wörter „§ 25 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 6" ersetzt.
- 7.
- In § 7 wird die Angabe „§ 19 Absatz 3" durch die Angabe „§ 32 Absatz 4" ersetzt.
- 8.
- In § 8 Absatz 2 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung" eingefügt.
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108