Artikel 15 - Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (EEGReformG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung der Systemdienstleistungsverordnung


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2014 SDLWindV § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8

Die Systemdienstleistungsverordnung vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1734), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 6" ersetzt.

b)
In Nummer 2 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung" eingefügt.

2.
In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „§ 29 und § 30" durch die Angabe „§ 49" ersetzt.

3.
In § 3 wird die Angabe „§ 29 und § 30" durch die Angabe „§ 49" ersetzt.

4.
In § 4 wird die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 6" ersetzt.

5.
In § 5 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung" eingefügt.

6.
In § 6 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 6 in Verbindung mit § 6 Nummer 2" durch die Wörter „§ 25 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 6" ersetzt.

7.
In § 7 wird die Angabe „§ 19 Absatz 3" durch die Angabe „§ 32 Absatz 4" ersetzt.

8.
In § 8 Absatz 2 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 EEGReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEGReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Artikel 3 FFAVuaÄndV Änderung der Systemdienstleistungsverordnung
... Systemdienstleistungsverordnung vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1734), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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