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Artikel 5 - Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (ZahlVerzBekG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 4 tritt am 1. August 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2014.

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