Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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- 1)
- Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuern anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 141 vom 28.5.2013, S. 30).