Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut des
Rindfleischetikettierungsgesetzes, des
Legehennenbetriebsregistergesetzes und des
Tierschutzgesetzes in der jeweils vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.