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Artikel 6 - Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2015 in Kraft. Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. August 2014.

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