Artikel 9 - Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)

Artikel 9 Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. August 2014 VVG-InfoV § 2, § 3, § 4, mWv. 1. Januar 2015 § 2

Die VVG-Informationspflichtenverordnung vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3004) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen;" angefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2015

 
b)
Der Punkt am Ende von Nummer 8 wird durch ein Semikolon ersetzt.

c)
Folgende Nummer 9 wird angefügt:

„9.
bei Lebensversicherungsverträgen, die Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszahlungsphase."

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
Dem § 3 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen;" angefügt.

3.
In § 4 Absatz 4 werden nach den Wörtern „die Abschluss- und Vertriebskosten" die Wörter „und die Verwaltungskosten" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 9 LVRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 LVRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LVRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 LVRG Inkrafttreten
... 4 Nummer 1 und 2, Artikel 5 Nummer 1 und Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe b und c treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... Die VVG-Informationspflichtenverordnung vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3004), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1330) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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