Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt (3. UmwRSeeSÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.08.2014 BGBl. I S. 1371 (Nr. 40); Geltung ab 21.08.2014, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. August 2014 SeeUmwVerhV

(gesamter Text siehe See-Umweltverhaltensverordnung - SeeUmwVerhV)

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. UmwRSeeSÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. UmwRSeeSÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 3. UmwRSeeSÄndV 1)
... 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist: --- 1) Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6, 13, Absatz 2, § 13 Absatz 3 bis 8, §§ 14, 15, 23 Absatz ...


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