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Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (3. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2014 BGBl. I S. 1459, 1600 (Nr. 41); Geltung ab 29.08.2014, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsassistent - Industrie


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 IndWiAssPrV




 

Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. FortbVÄnduAufhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 3. FortbVÄnduAufhV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2015 in ...