Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MarkFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MarkFachwFortbV Zulassungsvoraussetzungen
... (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung ...
Anlage 2 MarkFachwFortbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...


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