Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MarkFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MarkFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... für Marketing und zur Geprüften Fachwirtin für Marketing nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 MarkFachwFortbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die beiden schriftlichen Teilleistungen nach § 3 Absatz 2 , 2. die mündliche Prüfung in Form a) eines Fachgesprächs ... 2. die mündliche Prüfung in Form a) eines Fachgesprächs nach § 3 Absatz 3 und 5 , b) einer Präsentation nach § 3 Absatz 3 bis 5. Aus den ... eines Fachgesprächs nach § 3 Absatz 3 und 5, b) einer Präsentation nach § 3 Absatz 3 bis 5 . Aus den beiden schriftlichen Teilleistungen ist als zusammengefasste ...
§ 7 MarkFachwFortbV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel aus den beiden schriftlichen Teilleistungen nach § 3 Absatz 2 und der zusammengefassten Bewertung der mündlichen Prüfung zu berechnen. Die ...


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