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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 MarkFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MarkFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Marketing und zur Geprüften Fachwirtin für Marketing nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
Anlage 2 MarkFachwFortbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10 ...
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