Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (2. GerüstBArbbV k.a.Abk.)

V. v. 28.08.2014 BAnz AT 29.08.2014 V1
Geltung ab 01.09.2014 bis 01.04.2016; FNA: 810-1-71-2 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. April 2016 2. GerüstBArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft und am 31. März 2016 außer Kraft.



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