Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.08.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 (KSAbgV 2015 k.a.Abk.)

V. v. 08.09.2014 BGBl. I S. 1520 (Nr. 43); aufgehoben durch § 2 V. v. 09.08.2016 BGBl. I S. 1976
Geltung ab 12.09.2014; FNA: 8253-1-3-26 Künstlersozialversicherung
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 12. September 2014 KSAbgV 2013

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 vom 29. August 2012 (BGBl. I S. 1865) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. September 2014.



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