§ 12 - Galvaniseurmeisterverordnung (GalvMstrV)

V. v. 12.09.2014 BGBl. I S. 1522 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 81 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7110-3-193 Handwerk im Allgemeinen
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 1. Januar 2015 GalvMstrV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Galvaniseurmeisterverordnung vom 25. Juni 1984 (BGBl. I S. 768) außer Kraft.



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