Eingangsformel - 20. KOV-Anpassungsverordnung 2014 (20. KOV-AnpV 2014)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 56 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes, dessen Absatz 2 zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 24. Mai 2014 (BGBl. I S. 538) und dessen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) geändert worden ist, und

-
des § 30 Absatz 14 des Bundesversorgungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe g des Gesetzes vom 23. März 1990 (BGBl. I S. 582) geändert worden ist,

verordnet die Bundesregierung:



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