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§ 6 - Sechsundvierzigste Anrechnungsverordnung (46. AnrV)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2014 45. AnrV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fünfundvierzigste Anrechnungsverordnung vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3762) außer Kraft.

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