Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 7 - Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV k.a.Abk.)

V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555 (Nr. 45)
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-12-6 Gemeindefinanzen
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§ 7


§ 7 ändert mWv. 1. Januar 2015 UStGemAntV mWv. 1. Januar 2018 UStGemAntV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Bei Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 28. September 2011 (BGBl. I S. 1951) außer Kraft.



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