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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2015 (AELV 2015)

V. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1595 (Nr. 46)
Geltung ab 15.10.2014; FNA: 8251-10-1-21 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,1166
26.000 1,1097
27.000 1,1019
28.000 1,0936
29.000 1,0847
30.000 1,0755
31.000 1,0660
32.000 1,0564
33.000 1,0466
34.000 1,0368
35.000 1,0269
36.000 1,0171
37.000 1,0072
38.000 0,9975


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Zitierungen von Anlage 1 AELV 2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2015 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... diesen Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...