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Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2015 (AELV 2015)

V. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1595 (Nr. 46)
Geltung ab 15.10.2014; FNA: 8251-10-1-21 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
38.000 0,9975
100.000 0,6099
150.000 0,4711
200.000 0,3876
250.000 0,3314
300.000 0,2907
350.000 0,2596
400.000 0,2351
450.000 0,2153
500.000 0,1987




 

Zitierungen von Anlage 3 AELV 2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AELV 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2015 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 3 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... 38.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...