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Artikel 3 - Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen (RettSchwOrdErl k.a.Abk.)

E. v. 10.10.2014 BGBl. I S. 1619 (Nr. 47)
Geltung ab 18.10.2014; FNA: 1134-19 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 3



Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.

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