Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (IndMstrKunstStFortbVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1621 (Nr. 47); Geltung ab 01.07.2014
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Juli 2014 IndMstrKunstStFortbV § 3

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 515, 780) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 3 Absatz 3 sind jeweils die Wörter „Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk" durch die Wörter „Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag W. Bischoff



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