Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

§ 13 - Zweite Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 (2. ObstGemMODV 2014 k.a.Abk.)

V. v. 15.10.2014 BAnz AT 17.10.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.02.2015 BAnz AT 12.02.2015 V1
Geltung ab 18.10.2014 bis 31.12.2015; FNA: 7847-35-4 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 13 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 2. ObstGemMODV 2014

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Oktober 2014.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 V. v. 11. Februar 2015 BAnz AT 12.02.2015 V1 m.W.v. 13. Februar 2015

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Frühere Fassungen von § 13 Zweite Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014
vom 11.02.2015 BAnz AT 12.02.2015 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13 Zweite Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 2. ObstGemMODV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ObstGemMODV 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014
V. v. 11.02.2015 BAnz AT 12.02.2015 V1
Artikel 1 1. ObstGemMODV2-2014ÄndV
... Februar 2015" durch die Angabe „20. Februar 2015" ersetzt. 3. § 13 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Sie tritt mit Ablauf des ...


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