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Artikel 6 - Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (6. SpielVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann die Spielverordnung in der vom 10. Februar 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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