Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2016 aufgehoben

§ 1 - Neunte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (9. BinSchUOAbweichV)

V. v. 29.10.2014 BAnz AT 11.11.2014 V1
Geltung ab 12.11.2014, abweichend siehe § 2; FNA: 9500-18-3 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung


§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. November 2014 BinSchUO mWv. 1. Dezember 2014

Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist auf dem Rhein mit den sich aus den in dem Anhang 1 aufgeführten vorübergehenden Regelungen ergebenden Maßgaben anzuwenden. Der für die Anwendung auf dem Rhein maßgebliche Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist in Anhang 2 aufgeführt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 1 9. BinSchUOAbweichV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 9. BinSchUOAbweichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. BinSchUOAbweichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 9. BinSchUOAbweichV (zu § 1 Satz 1) Abweichungen zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
Anhang 2 9. BinSchUOAbweichV (zu § 1 Satz 2) Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed