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§ 11 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

§ 11 Mindestbetriebsgröße



Ein Betriebsinhaber kann die Festsetzung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie nur beantragen, wenn die beihilfefähigen Hektarflächen des Betriebs nicht kleiner als ein Hektar sind.

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Zitierungen von § 11 DirektZahlDurchfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a DirektZahlDurchfV Zuweisung von Zahlungsansprüchen (vom 04.03.2015)
... § 11 gilt entsprechend für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
V. v. 24.02.2015 BGBl. I S. 166
Artikel 2 InVeKoSVEV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
...  „§ 16a Zuweisung von Zahlungsansprüchen (1) § 11 gilt entsprechend für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen ...