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§ 34 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

§ 34 Anwendungsbestimmungen



Die §§ 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober 2016 anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 34 DirektZahlDurchfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.05.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 27.04.2017 BGBl. I S. 989

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 34 DirektZahlDurchfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 989
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... anzuwenden ist, ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden." 5. Im Teil 5 wird vor § 34 folgender § 34 eingefügt: „§ 34 Anwendungsbestimmungen  ... die Vorschrift entsprechend anzuwenden." 5. Im Teil 5 wird vor § 34 folgender § 34 eingefügt: „§ 34 Anwendungsbestimmungen Die §§ ... 5. Im Teil 5 wird vor § 34 folgender § 34 eingefügt: „ § 34 Anwendungsbestimmungen Die §§ 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober ... 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober 2016 anzuwenden." 6. Der bisherige § 34 wird § ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... Wörter „oder einer Behandlung mit einem Herbizid" gestrichen. 9. Nach § 34 wird folgender § 35 eingefügt: „§ 35 Übergangsregelung ...