§ 13a - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

§ 13a Kürzung der nationalen Reserve


§ 13a hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2021 wird die nationale Reserve um 20 Millionen Euro gekürzt.

(2) In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2022 wird die nationale Reserve um 7,5 Millionen Euro gekürzt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung V. v. 3. November 2022 BGBl. I S. 1974 m.W.v. 9. November 2022

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Frühere Fassungen von § 13a DirektZahlDurchfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.11.2022Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
vom 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
aktuell vorher 27.10.2021Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
vom 14.10.2021 BGBl. I S. 4706
aktuellvor 27.10.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13a DirektZahlDurchfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
Artikel 1 4. DirektZahlDurchfVÄndV
... § 13a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. April ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 14.10.2021 BGBl. I S. 4706
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVÄndV
... 1 der Verordnung vom 17. September 2021 (BGBl. I S. 4302) geändert worden ist, wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Kürzung der nationalen Reserve In ... I S. 4302) geändert worden ist, wird folgender § 13a eingefügt: „ § 13a Kürzung der nationalen Reserve In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz ...


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