interne Verweise§ 12 PrüVOFortkfmBf Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019) ... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung des § 13 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 13 Absatz 2 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein diese Prüfungsbestandteile ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
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