Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2014.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MeldFortGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MeldFortGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 1 MeldFortGÄndG
... durch die Wörter „und § 40 gelten" ersetzt. 2. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 8 wird durch die folgenden Absätze 8 und ...


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