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Art. 2
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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortGÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 20.11.2014
BGBl. I S. 1738
(
Nr. 53
); Geltung ab 26.11.2014
2 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 10 Vorschriften zitiert
Artikel 1
←
→
Schlussformel
Artikel 2
Artikel 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2014.
Artikel 1
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Schlussformel
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Zitierungen von
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MeldFortGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MeldFortGÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 1 MeldFortGÄndG
... durch die Wörter „und § 40 gelten" ersetzt. 2. Artikel
2
wird wie folgt geändert: a) Absatz 8 wird durch die folgenden Absätze 8 und ...
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