Zitierungen von Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (GntDSVVDV)

Sie sehen die Vorschriften, die auf GntDSVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GntDSVVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASGBWidVertrAnO)
A. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 1073
§ 2 BMASGBWidVertrAnO Erlass von Widerspruchsbescheiden in Prüfungsangelegenheiten
§ 4 BMASGBWidVertrAnO Vertretung des Bundes bei Klagen in Prüfungsangelegenheiten

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (GntDSVVDV)
V. v. 17.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 330
§ 36 GntDSVVDV Übergangsregelung
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (GntDSVVDV)
V. v. 17.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 330
§ 37 GntDSVVDV Inkrafttreten; Außerkrafttreten


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