Zitierungen von § 15 GntDSVVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 GntDSVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GntDSVVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GntDSVVDV Aufgaben und Beschlussfassung des Prüfungsausschusses
... ist beschlussfähig, wenn neben der oder dem Vorsitzenden ein Mitglied nach § 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und zwei Mitglieder nach § 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 anwesend ... Vorsitzenden ein Mitglied nach § 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und zwei Mitglieder nach § 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 anwesend sind. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher ...
§ 31 GntDSVVDV Übergangsregelung
... des Bundes in der Sozialversicherung vom 22. November 2010 (BGBl. I S. 1625) die §§ 14 bis 28 und 30 dieser Verordnung anzuwenden sind. (2) Für Studierende, die nach dem ... vom 22. November 2010 die §§ 1 und 9 Absatz 2 sowie die §§ 14 bis 30 dieser Verordnung anzuwenden ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASGBWidVertrAnO)
A. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 1073
§ 2 BMASGBWidVertrAnO Erlass von Widerspruchsbescheiden in Prüfungsangelegenheiten
... Sicherung wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids dem nach § 15 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) eingerichteten Prüfungsausschuss übertragen, ...
§ 4 BMASGBWidVertrAnO Vertretung des Bundes bei Klagen in Prüfungsangelegenheiten
... Vertretung des Bundes dem Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen, soweit der nach § 15 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) eingerichtete Prüfungsausschuss gemäß ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed