Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2015 1.000 € | Betrag für 2014 1.000 € | Ist-Ergebnis 2013 1.000 € | Erläuterungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Ausgaben | | | |
Zu Tit. 892 01 | Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh- mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei- träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- cke mit einem Volumen von rd. 6.320,0 Mio. Euro zinsbegünstigt wer- den: | a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 350 Mio. Euro | b) Existenzgründungen und Wachstums- finanzierungen | 3.680 Mio. Euro | c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesell- schaften | 90 Mio. Euro | d) Innovationen | 1.200 Mio. Euro | e) Exportfinanzierung | 1.000 Mio. Euro. | Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange- passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer- haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2015 geplante Förder- volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums- finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten geleistet werden. | Zu Tit. 683 01 | Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord- nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2014. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1.020,9 Mio. Euro, davon fällig: | Jahr 2016 bis | 224,4 Mio. Euro | Jahr 2017 bis zu | 184,7 Mio. Euro | Jahr 2018 bis zu | 148,9 Mio. Euro | in künftigen Haushaltsjahren | 462,9 Mio. Euro. | Zu Tit. 682 02 | Der Ansatz umfasst insbesondere: - die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi- schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so- wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er- leichtern; | - Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an der High-Tech Gründerfonds GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds I) und an der High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG (High-Tech Grün- derfonds II). Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen für in Aussicht genommene Änderungen bei der Beteiligungsfinanzierung zusammen mit der KfW (insbesondere Neuausrichtung und Ausgliederung Nachfolgepro- gramm ERP-Startfonds; Wiederaufnahme der KfW-Fondsfinanzie- rung). Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und der Mikromezza- ninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Betei- ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 650 Mio. Euro. In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts- jahr 2015 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus- zahlung in den Jahren 2016 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs- freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich- tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 1.733,1 Mio. Euro. | Zu Tit. 681 02 | Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram- me, und zwar - 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, - 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich- keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar- ship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit- tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika- nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von 4,460 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2016 bis 2018, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden. | Zu Tit. 681 03 | Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans- atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför- dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2016 bis 2019, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön- nen. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden. | Zu Tit. 870 01 | Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem- ber 2013 rund 1.300 Mio. Euro. |
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892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | 37.700 | 32.200 | 24.017 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 315.600 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 49.600 T€ |
Jahr 2017 bis zu | 48.000 T€ |
Jahr 2018 bis zu | 43.300 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 174.700 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden. |
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 261.100 | 252.000 | 227.983 |
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 1.020.900 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 224.400 T€ |
Jahr 2017 bis zu | 184.700 T€ |
Jahr 2018 bis zu | 148.900 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 462.900 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. |
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan- gen werden. | 500.000 | 500.000 | 89.072 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 1.733.100 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 1.733.100 T€ |
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. |
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2.700 | 2.700 | 2.600 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 4.460 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 1.140 T€ |
Jahr 2017 bis zu | 1.660 T€ |
Jahr 2018 bis zu | 1.660 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | |
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.037 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ |
Jahr 2016 bis zu | 1.500 T€ |
Jahr 2017 bis zu | 1.300 T€ |
Jahr 2018 bis zu | 1.300 T€ |
Jahr 2019 bis zu | 1.000 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | 1.000 | 1.000 | 0 |
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 806.100 | 791.500 | |
| Abschluss | | | |
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 | |
Ausgaben für Investitionen | 799.800 | 785.200 | |
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 806.100 | 791.500 | |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2015 1.000 € | Betrag für 2014 1.000 € | Ist-Ergebnis 2013 1.000 € | Erläuterungen |
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| Sonstige Ausgaben | | | |
Zu Tit. 531 01 | Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder- vermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder- vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. | Zu Tit. 575 01 | Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder- aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2014 aufgenommenen Mittel vorge- sehen. | Zu Tit. 671 01 | Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh- ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. | Zu Tit. 595 01 | Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. | Zu Tit. 697 01 | Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe- reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens- substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus- haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech- nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. |
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531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 59 |
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 1 |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 | - | - | 0 |
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | - | - | 0 |
| Summe Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | 60 |
| Abschluss | | | |
Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | |
Zinskosten | - | - | |
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | 60 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2015 1.000 € | Betrag für 2014 1.000 € | Ist-Ergebnis 2013 1.000 € | Eräuterungen |
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| Einnahmen | | | |
Zu Tit. 119 99 | Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge- sehen. | Zu Tit. 162 01 | Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: | a) Vergütung ERP-Förderrücklage I | 166.325 T€ | b) Verzinsung Nachrangdarlehen | 54.148 T€ | c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 40.611 T€ | Summe | 261.084 T€ | Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP- Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II und III, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab- geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge- genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu- sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder- vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. | Zu Tit. 182 01 | Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: | Senator der Finanzen Berlin | 1.076 T€ | Unternehmen | 32.596 T€ | Summe | 33.672 T€ | Zu Tit. 129 01 | Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdar- lehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Titel 682 02. | Zu Tit. 231 01 | Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan- zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter- nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstige Ver- pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr- ten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro- gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be- träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be- zuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Alt- zusagen. Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer- fonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sonderver- mögens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in Höhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel vereinnahmt. | Zu Tit. 325 02 | Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. |
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119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 354 |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 261.084 | 332.541 | 367.153 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 33.672 | 42.427 | 33.615 |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die- nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 445.544 | 350.232 | 21.000 |
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 67.600 | 68.100 | 84.100 |
a) ERP-Innovationsprogramm: | 45.280 T€ |
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ |
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ |
d) High-Tech Gründerfonds I und II: | 5.000 T€ |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi- zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start- fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. |
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 |
| Gesamteinnahmen | 807.900 | 793.300 | |
| Abschluss | | | |
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | |
Übrige Einnahmen | 807.900 | 793.300 | |
Gesamteinnahmen | 807.900 | 793.300 | |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf |
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen |
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 807.900 | 806.100 | 1.800 | | 6.300 | 799.800 |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | | 1.800 | | | | |
| | 807.900 | 807.900 | 1.800 | | 6.300 | 799.800 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2015 | a) Bis einschl. 31.12.2013 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2014 c) VE 2015 | davon fällig |
2016 | 2017 | 2018 | 2019 ff. |
in Mio. € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 37,7 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 315,600 | 49,600 | 48,000 | 43,300 | 174,700 |
683 01 | Förderkosten | 261,1 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 1.020,900 | 224,400 | 184,700 | 148,900 | 462,900 |
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 0,520 | 0,520 | - | - | - |
b) 2,080 | 1,040 | 1,040 | - | - |
c) 4,460 | 1,140 | 1,660 | 1,660 | - |
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 0,500 | 0,400 | 0,100 | - | - |
b) 3,600 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - |
c) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 |
| Summe | 305,1 | a) 1,020 | 0,920 | 0,100 | - | - |
b) 5,680 | 2,340 | 2,340 | 1,000 | - |
c) 1.346,060 | 276,640 | 235,660 | 195,160 | 638,600 |
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) - | | | | |
b) - | | | | |
c) 1.733,100 | 2016 ff.: 1.733,100 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva: |
| Stand am 31.12.2013 € | Stand am 31.12.2012 € |
A. Bankguthaben | 1.897.630.404 | 1.749.015.018 |
| KfW-Nachrangdarlehen | 2.246.588.990 | 3.246.588.990 |
B. Darlehensforderungen | 239.340.455 | 189.462.272 |
C. Sonstige Forderungen | 0 | 37.081.117 |
| 1. Zins- und Provisionsforderungen | 0 | 37.081.117 |
2. Tilgungsforderungen | 0 | 0 |
D. Beteiligungen | | |
| 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.082.876.331 |
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106 | 1.113.261.654 |
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | 1.000.000.000 |
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 614.280.731 |
5. Erträge aus Kapitalrücklage | 1.567.857.542 | 1.296.092.393 |
6. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000 | 4.650.000.000 |
7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.643 | 615.270.643 |
8. Sondergewinnrücklage | 0 | 0 |
9. ERP-Förderrücklage II | 253.794.385 | 250.000.000 |
10. ERP-Gewinnrücklage I | 92.370.642 | 44.952.004 |
11. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000 | |
12. High-Tech Gründerfonds I und II | 112.749.881 | |
| 16.563.512.110 | 15.888.881.153 |
Passiva: |
| Stand am 31.12.2013 € | Stand am 31.12.2012 € |
A. Rückstellungen | | |
| 1. Vermögensabsicherung | 0 | 380.000.000 |
| 2. Förderlasten | 911.534.623 | |
3. High-Tech Gründerfonds I und II | 105.250.000 | |
B. Verbindlichkeiten | | 0 |
| 1. aus ERP-Förderlast | 922.002 | |
2. aus Mikromezzaninfonds | 35.000.000 | |
C. Vermögen | 15.510.805.485 | 15.508.881.153 |
| 16.563.512.110 | 15.888.881.153 |
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 1.290.740.912 | 764.452.677 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2013 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 267,1 Mio. EUR.
Die Erträge aus den ERP-Förderrücklagen I und II sowie aus dem Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2013 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 4,17 %. Die Erträge in Höhe von 193,9 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2013 zur Verfügung.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 3,41 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2013 ein Zinsbetrag in Höhe von 110,7 Mio. EUR.
Neben dem 2007 eingebrachten Kapital hat das ERP-Sondervermögen Ende 2012 eine weitere Förderrücklage in Höhe von 250 Mio. EUR (ERP-Förderrücklage II) in die KfW eingebracht. Deren Vergütung erfolgt gemäß § 2 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II durch jährliche Teilnahme der Rücklage an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW im Verhältnis ihrer Höhe zur Höhe aller an der Verteilung teilhabenden Eigenkapitalbestandteile. Der entsprechende Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW belief sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 13,8 Mio. EUR.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2013 somit auf 318,4 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:
• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (193,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (108,1 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) gemäß ERP-Wirtschaftsplangesetz in Höhe von 302,0 Mio. EUR bereitgestellten Mittel wurden in Höhe von 257,1 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 44,9 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten Gewinnrücklage I des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.
• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,8 Mio. EUR wurden in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II der separaten Gewinnrücklage II des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht insbesondere zur Bereitstellung von Wagniskapital durch die KfW zwecks Förderung junger Technologieunternehmen in Deutschland zur Verfügung.
• Die nicht im Rahmen der Vorabdotierungen zur Abdeckung der Förderlast verwendeten Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR (verbliebene Zinsen aus dem Nachrangdarlehen) wurden zur teilweisen Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen 2013 eingesetzt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt geleisteten Auszahlungen (3,5 Mio. EUR) von 0,9 Mio. EUR wurde dem Konto des ERP-Sondervermögens belastet.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen für Förderzwecke zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2013 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.