Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 - ERP-WPG 2015 k.a.Abk.)

G. v. 29.11.2014 BGBl. I S. 1805 (Nr. 55)
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 6 Befristung
§ 7 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens


§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
807.900.000
Euro

festgestellt.

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§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme


§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

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§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

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§ 4 Übernahme von Gewährleistungen


§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 2.600 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

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§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge


§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

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§ 6 Befristung


§ 6 hat 1 frühere Fassung

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 außer Kraft. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 wurde am 07.12.2015 verkündet.


Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 G. v. 1. Dezember 2015 BGBl. I S. 2119 m.W.v. 8. Dezember 2015

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§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 5. Dezember 2014 ERP-WPG 2014 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Sigmar Gabriel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

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Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2015
1.000 €
Betrag
für
2014
1.000 €
Ist-Ergebnis
2013
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Ausgaben    

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 6.320,0 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-
den:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 350 Mio. Euro
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen
3.680 Mio. Euro
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesell-
schaften
90 Mio. Euro
d) Innovationen 1.200 Mio. Euro
e) Exportfinanzierung 1.000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2015 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2014.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 1.020,9 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2016 bis 224,4 Mio. Euro
Jahr 2017 bis zu 184,7 Mio. Euro
Jahr 2018 bis zu 148,9 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 462,9 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
- die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi-
schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-
leichtern;
- Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an der High-Tech
Gründerfonds GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds I) und an
der High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG (High-Tech Grün-
derfonds II).
Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen für in Aussicht genommene
Änderungen bei der Beteiligungsfinanzierung zusammen mit der KfW
(insbesondere Neuausrichtung und Ausgliederung Nachfolgepro-
gramm ERP-Startfonds; Wiederaufnahme der KfW-Fondsfinanzie-
rung).
Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und der Mikromezza-
ninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Betei-
ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie
Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 650 Mio.
Euro.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-
jahr 2015 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-
zahlung in den Jahren 2016 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-
freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre
belaufen sich auf 1.733,1 Mio. Euro.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-
me, und zwar
- 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem
jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-
keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule
in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-
nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich
an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 4,460 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren
2016 bis 2018, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-
atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den
Jahren 2016 bis 2019, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-
ber 2013 rund 1.300 Mio. Euro.


892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen eingesetzt.
37.700 32.200 24.017
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
315.600 T€
Jahr 2016 bis zu 49.600 T€
Jahr 2017 bis zu 48.000 T€
Jahr 2018 bis zu 43.300 T€
in künftigen Haushaltsjahren 174.700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und
870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei
Titel 683 01 geleistet werden.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
261.100 252.000 227.983
Zahlungsverpflichtungen
davon fällig:
1.020.900 T€
Jahr 2016 bis zu 224.400 T€
Jahr 2017 bis zu 184.700 T€
Jahr 2018 bis zu 148.900 T€
in künftigen Haushaltsjahren 462.900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet
werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben
bei Titel 892 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus
Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit
Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan-
gen werden.
500.000 500.000 89.072
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
1.733.100 T€
in künftigen Haushaltsjahren 1.733.100 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet
werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie
langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-
nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
2.700 2.700 2.600
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
4.460 T€
Jahr 2016 bis zu 1.140 T€
Jahr 2017 bis zu 1.660 T€
Jahr 2018 bis zu 1.660 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
 
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 1.037
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2016 bis zu 1.500 T€
Jahr 2017 bis zu 1.300 T€
Jahr 2018 bis zu 1.300 T€
Jahr 2019 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-
den.
1.000 1.000 0
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 806.100 791.500  
Abschluss    
Zuweisungen und Zuschüsse 6.300 6.300  
Ausgaben für Investitionen 799.800 785.200  
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 806.100 791.500  


Kapitel 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2015
1.000 €
Betrag
für
2014
1.000 €
Ist-Ergebnis
2013
1.000 €
Erläuterungen
123456
 Sonstige Ausgaben    

Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-
vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen
werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2014 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-
reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-
substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben
durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-
haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
75075059
575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000 0
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50501
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen --0
 Summe Sonstige Ausgaben 1.800 1.800 60
Abschluss   
Sonstige Ausgaben 1.800 1.800  
Zinskosten -- 
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 1.800 1.800 60


Kapitel 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2015
1.000 €
Betrag
für
2014
1.000 €
Ist-Ergebnis
2013
1.000 €
Eräuterungen
12 3456
 Einnahmen    

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage I 166.325 T€
b) Verzinsung Nachrangdarlehen 54.148 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 40.611 T€
Summe 261.084 T€
Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen
mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile
des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide
Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-
Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II und III, die lediglich in der
KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird
kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn,
dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-
geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-
sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-
vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin 1.076 T€
Unternehmen 32.596 T€
Summe 33.672 T€
Zu Tit. 129 01
Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdar-
lehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei
Titel 682 02.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-
zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01
(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstige Ver-
pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des
ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-
ten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-
gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die
vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-
träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden
aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be-
zuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Alt-
zusagen.
Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-
fonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sonderver-
mögens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in
Höhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim
ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über
die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden
bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen 00354
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 000
162 01-691 Erträge aus Vermögen 261.084 332.541 367.153
182 01-691 Tilgung von Darlehen 33.672 42.427 33.615
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-
nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
445.544 350.232 21.000
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-
steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft
67.600 68.100 84.100
a) ERP-Innovationsprogramm: 45.280 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
d) High-Tech Gründerfonds I und II: 5.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den
Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-
zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start-
fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01
und 682 02.
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 000
 Gesamteinnahmen 807.900 793.300  
Abschluss    
Verwaltungseinnahmen 00 
Übrige Einnahmen 807.900 793.300  
Gesamteinnahmen 807.900 793.300  


Abschluss


Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
ZinskostenZuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
807.900 806.100 1.800  6.300 799.800
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 1.800     
  807.900 807.900 1.800  6.300 799.800


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2015
a) Bis einschl.
31.12.2013
eingegangene
Verpflichtungen
b) VE 2014
c) VE 2015
davon fällig
2016201720182019 ff.
in Mio. €
 1234567
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Exportfinanzierung
37,7 a) -----
b) -----
c) 315,60049,60048,00043,300174,700
683 01 Förderkosten 261,1 a) -----
b) -----
c) 1.020,900 224,400184,700148,900462,900
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung von Informationsreisen
2,7 a) 0,5200,520---
b) 2,0801,0401,040--
c) 4,4601,1401,6601,660-
681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen
des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3,6 a) 0,5000,4000,100--
b) 3,6001,3001,3001,000-
c) 5,1001,5001,3001,3001,000
Summe 305,1 a) 1,0200,9200,100--
b) 5,6802,3402,3401,000-
c) 1.346,060 276,640235,660195,160638,600
682 02 Kooperationsprojekte 500,0 a) -    
b) -    
c) 1.733,100 2016 ff.: 1.733,100


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013


Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:
Stand
am 31.12.2013
Stand
am 31.12.2012
A. Bankguthaben 1.897.630.404 1.749.015.018
 KfW-Nachrangdarlehen 2.246.588.990 3.246.588.990
B. Darlehensforderungen 239.340.455 189.462.272
C. Sonstige Forderungen 037.081.117
1. Zins- und Provisionsforderungen 037.081.117
2. Tilgungsforderungen 00
D. Beteiligungen   
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331 1.082.876.331
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 1.190.752.106 1.113.261.654
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000 1.000.000.000
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731 614.280.731
5. Erträge aus Kapitalrücklage 1.567.857.542 1.296.092.393
6. ERP-Förderrücklage I 4.650.000.000 4.650.000.000
7. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.643 615.270.643
8. Sondergewinnrücklage 00
9. ERP-Förderrücklage II 253.794.385 250.000.000
10. ERP-Gewinnrücklage I 92.370.642 44.952.004
11. ERP-Förderrücklage III 1.000.000.000  
12. High-Tech Gründerfonds I und II 112.749.881  
16.563.512.110 15.888.881.153


Passiva:
Stand
am 31.12.2013
Stand
am 31.12.2012
A. Rückstellungen   
 1. Vermögensabsicherung 0380.000.000
2. Förderlasten 911.534.623  
3. High-Tech Gründerfonds I und II 105.250.000  
B. Verbindlichkeiten  0
1. aus ERP-Förderlast 922.002  
2. aus Mikromezzaninfonds 35.000.000  
C. Vermögen 15.510.805.485 15.508.881.153
16.563.512.110 15.888.881.153
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 1.290.740.912 764.452.677


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2013 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 267,1 Mio. EUR.

Die Erträge aus den ERP-Förderrücklagen I und II sowie aus dem Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2013 wie folgt vergütet:

• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 4,17 %. Die Erträge in Höhe von 193,9 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2013 zur Verfügung.

• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 3,41 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2013 ein Zinsbetrag in Höhe von 110,7 Mio. EUR.

Neben dem 2007 eingebrachten Kapital hat das ERP-Sondervermögen Ende 2012 eine weitere Förderrücklage in Höhe von 250 Mio. EUR (ERP-Förderrücklage II) in die KfW eingebracht. Deren Vergütung erfolgt gemäß § 2 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II durch jährliche Teilnahme der Rücklage an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW im Verhältnis ihrer Höhe zur Höhe aller an der Verteilung teilhabenden Eigenkapitalbestandteile. Der entsprechende Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW belief sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 13,8 Mio. EUR.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2013 somit auf 318,4 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:

• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (193,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (108,1 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) gemäß ERP-Wirtschaftsplangesetz in Höhe von 302,0 Mio. EUR bereitgestellten Mittel wurden in Höhe von 257,1 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 44,9 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten Gewinnrücklage I des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.

• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,8 Mio. EUR wurden in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II der separaten Gewinnrücklage II des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht insbesondere zur Bereitstellung von Wagniskapital durch die KfW zwecks Förderung junger Technologieunternehmen in Deutschland zur Verfügung.

• Die nicht im Rahmen der Vorabdotierungen zur Abdeckung der Förderlast verwendeten Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR (verbliebene Zinsen aus dem Nachrangdarlehen) wurden zur teilweisen Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen 2013 eingesetzt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt geleisteten Auszahlungen (3,5 Mio. EUR) von 0,9 Mio. EUR wurde dem Konto des ERP-Sondervermögens belastet.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen für Förderzwecke zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2013 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.



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