Eingangsformel - Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV)

V. v. 26.11.2014 BGBl. I S. 1824 (Nr. 55)
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 802-5-2 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen

Eingangsformel



Auf Grund des § 17 Absatz 4 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) und des § 19 Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, der durch Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe c des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) angefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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