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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (FreizügG/EUuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Artikel 4 dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Artikel 6 dieses Gesetzes tritt am 8. Juni 2015 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2014.