Artikel 2 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (AgrarZahlVerpflGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2015 InVeKoSDG mWv. 9. Dezember 2014

(gesamter Text siehe InVeKoS-Daten-Gesetz - InVeKoSDG)



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