Artikel 4 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (AgrarZahlVerpflGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Pflanzenschutzgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 PflSchG § 63

In § 63 Absatz 1 Satz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 87 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 2 des InVeKoS-Daten-Gesetzes" durch die Wörter „§ 2 in Verbindung mit der Anlage des InVeKoS-Daten-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AgrarZahlVerpflGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarZahlVerpflGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 375 10. ZustAnpV Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... Das Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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