§ 9 - Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 1. November 2015 1. BMeldDÜV

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

(2) Die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1689), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2015 außer Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed