Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben

Anlage 1 - Friseurarbeitsbedingungenverordnung (FriseurArbbV)

V. v. 09.12.2014 BAnz AT 10.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.07.2015; FNA: 810-1-74-1 Arbeitsförderung

Anlage 1 (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestentgelte im Friseurhandwerk vom 31. Juli 2013


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

§ 1 Geltungsbereich


Räumlicher: Im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Fachlicher: Für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks.

Persönlicher: Für alle in Friseurbetrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt nicht für Auszubildende. Er gilt ebenfalls nicht für Praktikanten, sofern sie nicht länger als drei Monate beschäftigt werden.

§ 2 Regelungsgegenstände


1.
Dieser Tarifvertrag regelt ausschließlich die Mindeststundenvergütung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie im Geltungsbereich gemäß § 1 beschäftigt sind.

2.
Höhere oder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Entgeltansprüche aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Mindestlöhne


Die Stundenlöhne1 betragen:

 ab 1. August 2014
West8,00 €
Ost
(neue Bundesländer einschließlich Berlin)
7,50 €


§ 4 Inkrafttreten und Laufzeit


[Diese Vorschrift wird von der Verordnung nicht erfasst und ist daher nicht abgedruckt.]

§ 5 Ausschlussfristen


Alle Ansprüche aus diesem Tarifvertrag sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.

---

1
Die nicht vom Geltungszeitraum der Verordnung erfassten Stundenlöhne sind nicht abgedruckt

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 1 FriseurArbbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FriseurArbbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FriseurArbbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FriseurArbbV Zwingende Arbeitsbedingungen
... in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 31. Juli 2013 zur ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed