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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (EUGewSchVGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 11. Januar 2015 in Kraft.

(2) Artikel 4 Nummer 3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Dezember 2014.