Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (3. AgrStatGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 8 tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Artikel 1 Nummer 13 tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Dezember 2014.



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