§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
1Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
- 1.
- den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1,
- 2.
- die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1,
- 3.
- die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
- 4.
- die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4
hat keine aufschiebende Wirkung.
2§
80 Abs. 5 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAtomgesetz
neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Gesetz über den Bau der "Südumfahrung Stendal" der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde
G. v. 29.10.1993 BGBl. I S. 1906; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Gesetz über den Bau des Abschnitts Wismar West-Wismar Ost der Bundesautobahn A 20 Lübeck-Bundesgrenze (A 11)
G. v. 02.03.1994 BGBl. I S. 734; zuletzt geändert durch Artikel 470 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
G. v. 16.12.1991 BGBl. I S. 2174; zuletzt geändert durch Artikel 464 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs ... nach abgelehntem Vertragsangebot". b) Die Angabe zu § 224 wird wie folgt gefasst: „§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei ... b) Die Angabe zu § 224 wird wie folgt gefasst: „§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung". c) ... den §§ 181, 209 Absatz 2 oder § 210 Absatz 2" ersetzt. 32. § 224 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung". b) ...
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1817
Zitate in aufgehobenen TitelnRechtspflege-Anpassungsgesetz (RpflAnpG)
G. v. 26.06.1992 BGBl. I S. 1147; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 13 RpflAnpG Baulandsachen ... und Senaten für Baulandsachen bei den Kreis- und Bezirksgerichten finden die §§ 217 bis 232 des Baugesetzbuches Anwendung. (4) Die Kammern für Baulandsachen des ...
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