§ 245d - Baugesetzbuch (BauGB)

neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
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§ 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland


§ 245d hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) § 34 Absatz 2 findet auf Baugebiete nach § 5a der Baunutzungsverordnung keine Anwendung.

(2) Im Anwendungsbereich des § 34 Absatz 2 ist § 14 Absatz 1a der Baunutzungsverordnung nicht anzuwenden; für die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienenden Nebenanlagen gilt dort § 14 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 1 Baulandmobilisierungsgesetz G. v. 14. Juni 2021 BGBl. I S. 1802 m.W.v. 23. Juni 2021

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Frühere Fassungen von § 245d BauGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.06.2021Artikel 1 Baulandmobilisierungsgesetz
vom 14.06.2021 BGBl. I S. 1802

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 245d BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 245d BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Baulandmobilisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 BauMobG Änderung des Baugesetzbuchs
... c) Nach der Angabe zu § 245c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland".  ... Erlass der Rechtsverordnung beteiligt werden." 20. Nach § 245c wird folgender § 245d eingefügt: „§ 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes ... 20. Nach § 245c wird folgender § 245d eingefügt: „ § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (1) ...

Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353
Artikel 2 WindBGEG Änderung des Baugesetzbuchs
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 245d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 245e Überleitungsvorschriften ... oder der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wasserenergie dient,". 5. Nach § 245d wird folgender § 245e eingefügt: „§ 245e ...


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