interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 124 wird wie folgt gefasst: „§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem ... a) Die Angabe zu § 124 wird wie folgt gefasst: „§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot". b) Die Angabe zu ... 785 und 786 der Zivilprozessordnung" ersetzt. 18. § 124 wird wie folgt gefasst: „§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem ... 18. § 124 wird wie folgt gefasst: „§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot Hat die Gemeinde einen ... 33. In § 242 Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe „§ 124 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 124 Absatz 2 Satz 2 in der bis zum 21. ... 8 Satz 1 wird die Angabe „§ 124 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 124 Absatz 2 Satz 2 in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung" ersetzt. ...
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