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Zitierungen von
§ 197 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 197 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... die Wörter „erstmals oder erneut zu bestellen" ersetzt. 27. §
197
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Alle Gerichte und Behörden haben dem ...
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