Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 192
Artikel 1 ImmoVVDigG Änderung des Baugesetzbuchs ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 213 die folgende Angabe eingefügt: „§ 213a Elektronische Übermittlung ... Finanzbehörden zu übermitteln." 4. Nach § 213 werden die folgenden §§ 213a und 213b eingefügt: „§ 213a ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
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