Start
>
Inhalt BauGB
>
§ 238
>
Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 238 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 238 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 246 BauGB Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
(vom 07.07.2023)
... dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist
§ 238
entsprechend anzuwenden. (8) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gilt § 34 Absatz ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BauGB
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/114/v1430.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed