Zitierungen von § 246 BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 246 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 246b BauGB Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie (vom 23.06.2021)
... nach Satz 1 gilt § 35 Absatz 5 Satz 2 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend. § 246 Absatz 13 Satz 5 gilt entsprechend auch bei zwischenzeitlichen Nutzungsänderungen zu Anlagen für ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
neugefasst durch B. v. 19.03.1991 BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 47 VwGO (vom 02.06.2017)
... Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des Baugesetzbuchs 2. von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 6 AsylVfBeschlG Änderung des Baugesetzbuchs
...  246 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das ...

Baulandmobilisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 BauMobG Änderung des Baugesetzbuchs
... gilt dort § 14 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung entsprechend." 21. § 246 wird wie folgt geändert: a) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:  ... Vorhaben nach Satz 1 gilt § 35 Absatz 5 Satz 2 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend. § 246 Absatz 13 Satz 5 gilt entsprechend auch bei zwischenzeitlichen Nutzungsänderungen zu Anlagen für ...

Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1748
Artikel 1 BauPlRÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 246 wie folgt gefasst: „§ 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 246 wie folgt gefasst: „§ 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für ... Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder". 4. § 246 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für ...

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 587; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 6 COVIfSGAnpG Änderung des Baugesetzbuches
... Vorhaben nach Satz 1 gilt § 35 Absatz 5 Satz 2 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend. § 246 Absatz 13 Satz 3 gilt entsprechend auch bei zwischenzeitlichen Nutzungsänderungen zu Anlagen für ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
G. v. 26.04.2022 BGBl. I S. 674
Artikel 2 GasBevG Änderung des Baugesetzbuchs
... § 246 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch ...

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
... festgelegt worden." 17a. § 244 Abs. 4 wird aufgehoben. 17b. § 246 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 171f ist auch auf Rechtsvorschriften ...

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 1 BauLPDigG Änderung des Baugesetzbuchs (vom 07.07.2023)
... Fristverkürzung auf die Bauleitplanverfahren bis zum 31. Dezember 2027." 18. § 246 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 8 bis 10 Satz 1 wird jeweils die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed