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Zitierungen von § 171f BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 171f BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 246 BauGB Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte (vom 07.07.2023)
... § 162 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und § 165 Abs. 8 abweichende Regelung treffen. (3) § 171f ist auch auf Rechtsvorschriften der Länder anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2007 in Kraft ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
... eingefügt: „Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht". c) Nach dem neuen § ... Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht". c) Nach dem neuen § 171f wird die Angabe „Fünfter Teil" durch die Angabe „Sechster Teil", nach ... Teil eingefügt: „Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Nach Maßgabe des ... aufgehoben. 17b. § 246 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 171f ist auch auf Rechtsvorschriften der Länder anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2007 in Kraft ...
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