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Synopse aller Änderungen des BauGB am 28.03.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. März 2020 durch Artikel 6 des COVIfSGAnpG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BauGB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BauGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.03.2020 geltenden Fassung
BauGB n.F. (neue Fassung)
in der am 28.03.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 587

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
    Erster Teil Bauleitplanung
       Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
          § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
          § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
          § 2 Aufstellung der Bauleitpläne
          § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
          § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
          § 4 Beteiligung der Behörden
          § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung
          § 4b Einschaltung eines Dritten
          § 4c Überwachung
       Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
          § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans
          § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans
          § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
          § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan
       Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
          § 8 Zweck des Bebauungsplans
          § 9 Inhalt des Bebauungsplans
          § 9a Verordnungsermächtigung
          § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans
          § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
       Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
          § 11 Städtebaulicher Vertrag
          § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan
          § 13 Vereinfachtes Verfahren
          § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung
          § 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
    Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung
       Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
          § 14 Veränderungssperre
          § 15 Zurückstellung von Baugesuchen
          § 16 Beschluss über die Veränderungssperre
          § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre
          § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre
       Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
          § 19 Teilung von Grundstücken
          § 20 (weggefallen)
          § 21 (weggefallen)
          § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
          § 23 (weggefallen)
       Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
          § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht
          § 25 Besonderes Vorkaufsrecht
          § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts
          § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts
          § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter
          § 28 Verfahren und Entschädigung
    Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
       Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben
          § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften
          § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
          § 31 Ausnahmen und Befreiungen
          § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
          § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
          § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
          § 35 Bauen im Außenbereich
          § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
          § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder
          § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
       Zweiter Abschnitt Entschädigung
          § 39 Vertrauensschaden
          § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme
          § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
          § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung
          § 43 Entschädigung und Verfahren
          § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
    Vierter Teil Bodenordnung
       Erster Abschnitt Umlegung
          § 45 Zweck und Anwendungsbereich
          § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen
          § 47 Umlegungsbeschluss
          § 48 Beteiligte
          § 49 Rechtsnachfolge
          § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses
          § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre
          § 52 Umlegungsgebiet
          § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
          § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk
          § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
          § 56 Verteilungsmaßstab
          § 57 Verteilung nach Werten
          § 58 Verteilung nach Flächen
          § 59 Zuteilung und Abfindung
          § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
          § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
          § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse
          § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
          § 64 Geldleistungen
          § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren
          § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
          § 67 Umlegungskarte
          § 68 Umlegungsverzeichnis
          § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme
          § 70 Zustellung des Umlegungsplans
          § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans
          § 72 Wirkungen der Bekanntmachung
          § 73 Änderung des Umlegungsplans
          § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher
          § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan
          § 76 Vorwegnahme der Entscheidung
          § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung
          § 78 Verfahrens- und Sachkosten
          § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung
       Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung
          § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten
          § 81 Geldleistungen
          § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung
          § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung
          § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher
    Fünfter Teil Enteignung
       Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung
          § 85 Enteignungszweck
          § 86 Gegenstand der Enteignung
          § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
          § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
          § 89 Veräußerungspflicht
          § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
          § 91 Ersatz für entzogene Rechte
          § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
       Zweiter Abschnitt Entschädigung
          § 93 Entschädigungsgrundsätze
          § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
          § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust
          § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
          § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
          § 98 Schuldübergang
          § 99 Entschädigung in Geld
          § 100 Entschädigung in Land
          § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
          § 102 Rückenteignung
          § 103 Entschädigung für die Rückenteignung
       Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren
          § 104 Enteignungsbehörde
          § 105 Enteignungsantrag
          § 106 Beteiligte
          § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
          § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk
          § 109 Genehmigungspflicht
          § 110 Einigung
          § 111 Teileinigung
          § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde
          § 113 Enteignungsbeschluss
          § 114 Lauf der Verwendungsfrist
          § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
          § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung
          § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
          § 118 Hinterlegung
          § 119 Verteilungsverfahren
          § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
          § 121 Kosten
          § 122 Vollstreckbarer Titel
    Sechster Teil Erschließung
       Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
          § 123 Erschließungslast
          § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
          § 125 Bindung an den Bebauungsplan
          § 126 Pflichten des Eigentümers
       Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag
          § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags
          § 128 Umfang des Erschließungsaufwands
          § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand
          § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
          § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands
          § 132 Regelung durch Satzung
          § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht
          § 134 Beitragspflichtiger
          § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
    Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz
       § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung
       § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung
       § 135c Satzungsrecht
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
    Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
       Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
          § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
          § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
          § 138 Auskunftspflicht
          § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
       Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung
          § 140 Vorbereitung
          § 141 Vorbereitende Untersuchungen
          § 142 Sanierungssatzung
          § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
          § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
          § 145 Genehmigung
          § 146 Durchführung
          § 147 Ordnungsmaßnahmen
          § 148 Baumaßnahmen
          § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht
          § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen
          § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung
       Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
          § 152 Anwendungsbereich
          § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung
          § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers
          § 155 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen
          § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
          § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
       Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte
          § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
          § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
          § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger
          § 160 Treuhandvermögen
          § 161 Sicherung des Treuhandvermögens
       Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung
          § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung
          § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
          § 164 Anspruch auf Rückübertragung
       Sechster Abschnitt Städtebauförderung
          § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln
          § 164b Verwaltungsvereinbarung
    Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
       § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
       § 166 Zuständigkeit und Aufgaben
       § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger
       § 168 Übernahmeverlangen
       § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
       § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete
       § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
    Dritter Teil Stadtumbau
       § 171a Stadtumbaumaßnahmen
       § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept
       § 171c Stadtumbauvertrag
       § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
    Vierter Teil Soziale Stadt
       § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt
    Fünfter Teil Private Initiativen
       § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht
    Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
       Erster Abschnitt Erhaltungssatzung
          § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)
          § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch
          § 174 Ausnahmen
       Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote
          § 175 Allgemeines
          § 176 Baugebot
          § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
          § 178 Pflanzgebot
          § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot
    Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich
       § 180 Sozialplan
       § 181 Härteausgleich
    Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse
       § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen
       § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke
       § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse
       § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen
       § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen
    Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
       § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
       § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung
       § 189 Ersatzlandbeschaffung
       § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme
       § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
    Erster Teil Wertermittlung
       § 192 Gutachterausschuss
       § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses
       § 194 Verkehrswert
       § 195 Kaufpreissammlung
       § 196 Bodenrichtwerte
       § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses
       § 198 Oberer Gutachterausschuss
       § 199 Ermächtigungen
    Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
       Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
          § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster
          § 200a Ersatzmaßnahmen
          § 201 Begriff der Landwirtschaft
          § 202 Schutz des Mutterbodens
       Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten
          § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung
          § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung
          § 205 Planungsverbände
          § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
       Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren
          § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter
          § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts
          § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken
          § 210 Wiedereinsetzung
          § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe
          § 212 Vorverfahren
          § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung
          § 213 Ordnungswidrigkeiten
       Vierter Abschnitt Planerhaltung
          § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren
          § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften
          § 215a (weggefallen)
          § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren
    Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
       § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
       § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
       § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte
       § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
       § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften
       § 222 Beteiligte
       § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen
       § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
       § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung
       § 226 Urteil
       § 227 Säumnis eines Beteiligten
       § 228 Kosten des Verfahrens
       § 229 Berufung, Beschwerde
       § 230 Revision
       § 231 Einigung
       § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
    Erster Teil Überleitungsvorschriften
       § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften
       § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht
       § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
       § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen
       § 237 (weggefallen)
       § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen
       § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung
       §§ 240 und 241 (weggefallen)
       § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung
       § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz
       § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
       § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen
       § 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
       § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
       § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
    Zweiter Teil Schlussvorschriften
       § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
       § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
       § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland
       § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
       § 249 Sonderregelungen zur Windenergie
       Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)
       Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 246b (neu)




§ 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie


vorherige Änderung

 


(1) 1 Soweit Anlagen für gesundheitliche Zwecke zur Versorgung von Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben oder möglicherweise infiziert haben, im Gebiet der Gemeinde, in der sie im Wege der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, kann bei der Zulassung dieser Vorhaben bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang, erforderlichenfalls auch befristet, unter der Voraussetzung abgewichen werden, dass Vorhabenträger der Bund, ein Land, ein Landkreis oder eine Gemeinde oder ein im Auftrag eines der Vorgenannten tätiger Dritter ist. 2 Zuständig ist die höhere Verwaltungsbehörde. 3 Die Gemeinde ist anzuhören; diese Anhörung tritt auch an die Stelle des in § 14 Absatz 2 Satz 2 vorgesehenen Einvernehmens. 4 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn Vorhabenträger die Gemeinde oder in deren Auftrag ein Dritter ist. 5 Für Vorhaben nach Satz 1 gilt § 35 Absatz 5 Satz 2 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend. 6 § 246 Absatz 13 Satz 3 gilt entsprechend auch bei zwischenzeitlichen Nutzungsänderungen zu Anlagen für gesundheitliche Zwecke nach Satz 1. 7 Die Rückbauverpflichtung nach Satz 5 entfällt, wenn eine nach Satz 6 zulässige Nutzung aufgenommen wird oder wenn sich die Zulässigkeit der nachfolgenden Nutzung aus § 30 Absatz 1, 2 oder § 33 ergibt. 8 Die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung nach Satz 5 in entsprechender Anwendung des § 35 Absatz 5 Satz 3 ist nicht erforderlich, wenn Vorhabenträger der Bund, ein Land, ein Landkreis oder eine Gemeinde ist. 9 Wenn Vorhabenträger der Bund, ein Land, ein Landkreis oder ein im Auftrag eines der Vorgenannten tätiger Dritter ist, gilt § 37 Absatz 3 entsprechend; im Übrigen findet § 37 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 auf Vorhaben nach Satz 1 keine Anwendung.

(2) In Verfahren zur Genehmigung von baulichen Anlagen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 das Einvernehmen abweichend von § 36 Absatz 2 Satz 2 als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.

(3) Bei Vorhaben nach Absatz 1 im Außenbereich gilt § 18 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 entsprechend.

(4) Die Befristung in Absatz 1 Satz 1 bezieht sich nicht auf die Geltungsdauer einer Genehmigung, sondern auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren von der Vorschrift Gebrauch gemacht werden kann.